FLYBALLLIZENZ

 

Eine Flyballlizenz in Tschechien kann nur einem Hund vom Alter min.15 Monate ausgegeben werden.

Um eine tschechische Flyballlizenz zu bekommen sind folgende Reglement gültig:

1) Ein Hund, der die volle (d.h. maximal) Hürdenhöhe springt (40 cm), muß mindestens einmal gemessen werden. Das Messen soll von dem Hauptrichter vor dem Tourniersanfang durcheführt werden. Die gemessene Schulterhöhe und dazu die verantwortliche Hürdenhöhe führt der Richter in den sog. Antrag auf die Flyballlizenz ein, den der Hundeführer (komplet ausgefüllt, zusammen mit Gebühr für die Lizenzausgabe) dem Vereinlizenzadministrator absendet. Auf dieser Grundlage wird die Lizenz von dem Administrator ausgegeben und dem Antragsteller abgesendet.

2) Ein Hund, der die regulierte Hürdenhöhe (kleinere als 40 cm) springt, muß min. zweimal gemessen werden. Das Messen soll von dem Hauptrichter vor dem Tourniersanfang durcheführt werden. Die gemessene Schulterhöhe und dazu die verantwortliche Hürdenhöhe führt der Richter in den sog. Antrag auf die Flyballlizenz ein. In dem Moment, wenn die gleiche Schulterhöhe min. zweimal von zwei verschiedenen Richtern gemessen wird, darf der Hundeführe eine Flyballlizenz beantragen.

3) Bis die Lizenzausgabe muß der Hund bevor jedem Tourniersanfang gemessen werden. Die aktuelle Hürdenhöhe hängt von der Schulterhöhe des Hundes, die vor dem zuständigen Tournier gemessen wird, ab.

4) VORSICHT! Ein Hund ohne eine gültige Flyballlizenz (dessen Hundeführer aus irgendeinem Grund den Lizenzantrag nicht eingeben möchte) darf nur auf der „Exhibitiononly“ (Schauweise) in dem Tournier teilnehmen, bzw. die Mannschaft, in die dieser Hund gehört, darf nur auf diese Weise rennen und wird nicht in der Rangliste gesetzt.

5) Der Hundeführer ist verpflichtet auf Verlangen des Veranstallters oder des Hauptrichters je die Lizenz oder den Lizenzantrag zu zeigen. Falls der Hundeführer solche Lizenz nicht hat und trotzdem rennt in einer Mannschaft, kann der Richter über eine eventuelle Tournierausscheidung entschieden.

6) Flyballlizenz ist eine Hundelizenz, die nicht auf den Namen des Hundeführers, sondern auf den Hundenamen ausgegeben ist (d.h. ob mit einem Hund ein anderer Hundeführer später rennt, braucht der neue Hundeführer keine andere Lizenz mehr) und ist zeitlebens gültig.

Flyballlizenzadministrator:
Alena Králová, Ostravská 626, 199 00 Praha 9–Letòany, tel.: 283 922 226, Handy 737 319801

Gebühr für die Herausgabe für Tschechischer Flyballverein Mitglied ist 200 CZK, für Nichtmitglied 400 CZK.